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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 1007/24

Datum:
05.12.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 1007/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:1205.4A1007.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 10 K 2879/22
 
Tenor:

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 15.3.2024 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Zulassungsverfahren auf 4.375,00 Euro und für das erstinstanzliche Verfahren auf 4.589,50 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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