Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 33 A 1171/23.PVB

Datum:
26.06.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
33. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 A 1171/23.PVB
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0626.33A1171.23PVB.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 33 K 773/21.PVB
Schlagworte:
Mitbestimmung, Verhalten, Beschäftigte, Regelung, Ordnung, Dienst-stelle, Personalrat, Dienstanweisung, Erlass, Änderung, Umgang, Finanzgeschäfte, BaFin
Normen:
BPersVG § 80 Abs. 1 Nr. 18; FinDAG § 11a
Leitsätze:

Der Erlass und die Änderung einer Dienstanweisung zum Umgang mit privaten Finanzgeschäften der Beschäftigten der BaFin nach § 11a FinDAG unterliegt der Mitbestimmung nach § 18 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG.

Gerade dann, wenn Regelungen der Vermeidung von dienstlich relevanten Interessenkonflikten oder dem Schutz des Vertrauens in die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben und dadurch mittelbar auch der effektiven Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben dienen, ist das Verhalten der Beschäftigten im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG betroffen.

 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Es wird festgestellt, dass der Erlass und die Änderung einer Dienstanweisung zum Umgang mit privaten Finanzgeschäften der Beschäftigten der BaFin nach § 11a FinDAG (vormals § 28 WpHG) der Mitbestimmung unterliegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank