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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 E 785/23

Datum:
14.03.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 E 785/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0314.1E785.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 2738/20
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das Verfahren erster Instanz wird auf 5.625 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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