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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 606/24

Datum:
20.09.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 606/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0920.1B606.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 13 L 1375/23
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird insgesamt abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen, mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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