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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1082/23

Datum:
21.11.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1082/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:1121.1B1082.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 5 L 583/23
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 28. September 2023 – 5 L 583/23 – ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 34.059,60 Euro festgesetzt.

 
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