Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 470/24

Datum:
18.07.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 470/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0718.19B470.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 L 615/24
Schlagworte:
Entlassung
Normen:
SchulG NRW § 53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5; SchulG NRW § 53 Abs. 4 Satz 1
Leitsätze:

Einzelfall eines wiederholten, seine Entlassung von der Schule nach § 53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW rechtfertigenden Fehlverhaltens eines Schülers, mit dem er die Rechte anderer Schüler mehrfach ernstlich gefährdet oder verletzt hat.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank