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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 175/23

Datum:
05.12.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 175/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:1205.16B175.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 L 2486/22
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 1. Februar 2023 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 8046/22 gegen die Untersagung des Führens von Fahrzeugen und die Aufforderung, die Mofa-Prüfbescheinigung abzugeben, in der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 17. Oktober 2022 wiederhergestellt.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragsteller vorläufig die Mofa-Prüfbescheinigung zurückzugeben.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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