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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1300/23

Datum:
05.12.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1300/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:1205.16B1300.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 1617/23
Schlagworte:
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge
Normen:
FeV § 3
Leitsätze:
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 16. November 2023 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 4317/23 gegen die Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 21. August 2023 wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 

Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

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