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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 B 398/24

Datum:
30.04.2024
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 B 398/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0430.15B398.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 20 L 759/24
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. April 2024 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 24. April 2024 wird insoweit wiederhergestellt, als in Auflage Nr. 4 das Aufstellen von Bierbänken oder ähnlichen Sitzgelegenheiten an den Informationsständen auch innerhalb der nach der Anlage 1 zum Bescheid für die Nutzung ab 15.00 Uhr gekennzeichneten Fläche auf dem M. untersagt ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Antragsgegner zu 1/5 und der Antragsteller zu 4/5.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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