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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 B 1103/23

Datum:
20.10.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 B 1103/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:1020.8B1103.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 2632/23
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5. Oktober 2023 ist wirkungslos.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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