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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 E 107/23

Datum:
01.09.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 E 107/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0901.7E107.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 K 4000/19
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 17.1.2023 und der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Köln vom 21.9.2020 werden geändert.

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 21.9.2020 wird dahin neu gefasst, dass die von dem Kläger an die Beigeladene zu erstattenden Kosten im Verfahren 2 K 4000/19 auf 1.695,30 € festgesetzt werden.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger zu 1/4 und die Beigeladene zu 3/4.

 
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