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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 419/23

Datum:
20.04.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 419/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0420.7B419.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 132/23
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Ziffer 1 des Beschlusses) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde gegen Ziffer 2 des Beschlusses wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens 7 E 362/23 werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren 7 B 419/23 auf 4.000,00 Euro festgesetzt.

Der Tenor der Entscheidung wird den Beteiligten wegen der Eilbedürftigkeit der Sache vorab telefonisch bekanntgegeben.

 
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