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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 148/23

Datum:
30.05.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 148/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0530.7B148.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 8 L 1880/22
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

 
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