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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 104/23

Datum:
10.03.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 104/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0310.7B104.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 L 1793/22
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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