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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 604/21

Datum:
19.01.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 604/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0119.6E604.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 507/21
Schlagworte:
Streitwert Antragsänderung wirtschaftliche Identität Konkurrentenstreitverfahren Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens Bewerbungsverfahrensanspruch
Normen:
GKG § 39 Abs. 1; GKG § 40; GKG § 52 Abs. 2; GKG § 52 Abs. 6
Leitsätze:

Erfolgreiche Streitwertbeschwerde im Falle einer Änderung des Antrags durch Austausch des Antragsbegehrens.

Wird mit dem ursprünglichen und dem ihn ersetzenden neuen Antrag ein identisches wirtschaftliches Ziel verfolgt, ist auf den Streitwert abzustellen, der für den ursprünglichen Antrag festzusetzen ist, soweit dieser höher ist als der für den geänderten Antrag anzusetzende Wert.

 
Tenor:

Der Streitwert wird für das beim Verwaltungsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 26 L 507/21 geführte Verfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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