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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 984/22

Datum:
10.01.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 984/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0110.6B984.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 503/22
Schlagworte:
Einstellung Übernahme Beamtenverhältnis auf Probe Laufbahnprüfung Ermessensreduzierung Eignung
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; APOaVollzD § 15 Abs. 1
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Bewerbers um Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Der Dienstherr kann einem Bewerber um Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe Eignungsmängel entgegenhalten, auch wenn dieser die Laufbahnprüfung mit "ausreichend" bestanden hat.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter entsprechender Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

 
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