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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 943/22

Datum:
06.02.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 943/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0206.6B943.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 L 1465/22
Schlagworte:
Entlassung juristischer Vorbereitungsdienst Würdigkeit
Normen:
JAG NRW §30 Abs. 4 Nr. 1
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Rechtsreferendarin, deren Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Entlassung aus dem juristischen Vorbereitungsdienst gerichtet ist.

Zur fehlenden Würdigkeit im Sinne des § 30 Abs. 4 Nr. 1 JAG NRW bei rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen vorsätzlicher Geldwäsche in zehn Fällen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000 Euro festgesetzt.

 
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