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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 775/23

Datum:
15.08.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 775/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0815.6B775.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 258/23
Schlagworte:
Stellenbesetzung Anforderungsprofil konstitutives Anforderungsmerkmal fakultatives Anforderungsmerkmal
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

 
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