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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 767/23

Datum:
24.10.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 767/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:1024.6B767.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 1028/23
Schlagworte:
Freiwillige Feuerwehr Entlassung aus einer Funktion Sachliche Gründe Vertrauensverhältnis Spannungsverhältnis
Normen:
VOFF NRW § 16 Abs. 2
Leitsätze:

16 Abs. 2 VOFF NRW ermöglicht die Entlassung eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr aus einer ihm übertragenen Funktion unabhängig vom Vorliegen eines Dienstvergehens.

Sachliche Gründe im Sinne von § 16 Abs. 2 VOFF NRW können in einem gestörten Vertrauensverhältnis und fortdauernden Spannungsverhältnis zwischen einem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und seinen Vorgesetzten liegen, wenn sie die Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr beeinträchtigen oder gefährden.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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