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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 66/23

Datum:
07.03.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 66/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0307.6B66.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 1181/22
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Januar 2023 - 2 L 1181/22 - ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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