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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 416/23

Datum:
06.06.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 416/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0606.6B416.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 455/23
Schlagworte:
amtsärztliche Untersuchung
Normen:
BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 2
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Oberbrandmeisters, der sich gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wendet.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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