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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 260/23

Datum:
27.06.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 260/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0627.6B260.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1549/22
Schlagworte:
Untersuchungsanordnung Sachlichkeitsgebot
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Stadtbauamtfrau, die sich gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wendet.

Es führt nicht zur Rechtswidrigkeit einer Untersuchungsanordnung, wenn der betroffene Beamte einzelne Werturteile als falsch ablehnt bzw. ihnen die eigene, ggf. gleichermaßen vertretbare Sicht der Dinge gegenüber stellt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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