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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1275/22

Datum:
23.02.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1275/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0223.6B1275.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 504/22
Schlagworte:
Laufbahnprüfung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Neubewertung von Modulprüfung, hilfsweise Einräumung eines weiteren Wiederholungsversuchs gerichtet ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 2.500 Euro festgesetzt.

 
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