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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1133/22

Datum:
03.02.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1133/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0203.6B1133.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 1757/22
Schlagworte:
Beförderung Konkurrentenstreit Freistellungsphase Altersteilzeit Blockmodell Eignung Restdienstzeit
Normen:
VwGO §123; GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Hauptbrandmeisters in einem Konkurrentenstreitverfahren, in dem der Antragsteller seine Beförderung während der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell erreichen möchte.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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