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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 3549/20

Datum:
25.01.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 3549/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0125.6A3549.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 3657/19
Schlagworte:
Rücknahme Beamtenernennung arglistige Täuschung Drogenkonsum Cannabis Fahrerlaubnis Feuerwehr
Normen:
BeamtStG § 12 Abs. 1 Nr. 1; LBG NRW § 17 Abs. 2 LBG
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Brandmeisters, der sich gegen die Rücknahme seiner Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung über den Besitz der Fahrerlaubnis und den Konsum von Cannabis wendet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

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