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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 3277/21

Datum:
08.03.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 3277/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0308.6A3277.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 98/21
Schlagworte:
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf Ermessen
Normen:
BeamtStG § 23 Abs. 4; VwGO § 114
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag in einem Verfahren, in dem sich der Kläger gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf richtet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 10.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

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