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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 578/22

Datum:
07.02.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 578/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0207.4E578.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 516/21
 
Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin gegen den ihre Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 7.4.2022 zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26.7.2022 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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