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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 558/23

Datum:
08.08.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 558/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0808.4E558.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 9 L 1349/23
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Köln durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.7.2023 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

 
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