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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 516/23

Datum:
08.08.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 516/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0808.4E516.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 9 K 2495/23
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Festsetzung des vorläufigen Streitwerts durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9.5.2023 wird verworfen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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