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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 509/23

Datum:
01.08.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 509/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0801.4E509.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 3368/23
 
Tenor:

Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den ihren Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes erstinstanzliches Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19.6.2023 ablehnenden Beschluss vom 4.7.2023 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

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