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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 436/23

Datum:
06.06.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 436/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0606.4E436.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 16 K 1960/23
Schlagworte:
Streitwertbeschwerde Neues Vorbringen
Normen:
GKG § 68 Abs. 5
Leitsätze:

Bei einer Entscheidung über eine Streitwertbeschwerde hat das Beschwerdegericht auch neuen Vortrag zu berücksichtigen.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 19.5.2023 geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 1.045,40 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

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