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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 389/23

Datum:
05.12.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 389/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:1205.4E389.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 3 K 4041/22
 
Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 14.4.2023 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6
 

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