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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 346/23

Datum:
27.04.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 346/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0427.4E346.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 L 603/23
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein noch anzustrengendes erstinstanzliches Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5.4.2023 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

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