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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 329/22

Datum:
02.02.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 329/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0202.4E329.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 2529/22
 
Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25.3.2022 wird verworfen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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