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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 272/22

Datum:
06.11.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 272/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:1106.4E272.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 10 K 2336/21
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 8.3.2022 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe:

1 2 3 4 5
 

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