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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 218/23

Datum:
13.03.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 218/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0313.4E218.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 881/22
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23.1.2023 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6
 

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