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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 846/23

Datum:
16.10.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 846/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:1016.4B846.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 3 L 636/23
 
Tenor:

Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 31.7.2023 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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