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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 577/22

Datum:
08.12.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 577/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:1208.4B577.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 329/22
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 1.5.2022 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

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