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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 284/23

Datum:
16.05.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 284/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0516.4B284.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 1603/22
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 27.2.2023 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 festgesetzt.

 

 

Gründe:

1 2 3 4
 

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