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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 2832/19

Datum:
25.05.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 2832/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0525.4A2832.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 19109/17
 
Tenor:

Das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 7.5.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt die Klägerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladen erster Instanz. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Berufungsverfahren trägt diese selbst.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 7.500,00 Euro festgesetzt.

 

 

Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

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