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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 E 565/23

Datum:
30.08.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 E 565/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0830.2E565.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 9 K 2689/20
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 7.500,00 Euro und für den Prozessvergleich auf 35.000,00 Euro festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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