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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 754/23

Datum:
28.09.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 B 754/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0928.2B754.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 9 L 319/23
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vor dem Verwaltungsgericht Minden - 9 K 845/23 - gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 7. März 2023 betreffend die „Nachträgliche Legalisierung von Imbissbuden für einen Biergarten“ auf dem Grundstück G01 wird angeordnet.

Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen tragen die Antragsgegnerin und der Beigeladene je zur Hälfte. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen tragen die Antragsgegnerin und der Beigeladene jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.875,00 Euro festgesetzt.

 
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