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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1014/22

Datum:
03.03.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1014/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0303.1B1014.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 370/22
 
Tenor:

1. Dem Antragsteller wird im Rahmen der bereits mit Senatsbeschluss vom 2. Februar 2023 bewilligten Prozesskostenhilfe Rechtsanwalt T.     aus X.    beigeordnet.

2. Ziffer 2 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antrags-gegnerin vom 21. April 2022 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.922,02 Euro festgesetzt.

 
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