Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 843/22

Datum:
22.02.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 843/22
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0222.19E843.22.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 1 L 819/22
Normen:
GG Art. 4 Abs. 1 und 2; PAuswG § 5 Abs. 2 Nr. 5; PAuswV § 7 Abs. 3
Leitsätze:

Als Ausdruck der besonders geschützten Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG kann nur ein solches Verhalten angesehen werden, das nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank