Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 990/23

Datum:
10.10.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 990/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:1010.19B990.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 2090/23
Schlagworte:
Versetzung Gymnasium Leistungsbewertung Bewertungsspielraum
Normen:
SchulG NRW § 48 Abs. 2 Satz 3; APO-S I § 6 Abs. 3
Leitsätze:

§ 48 Abs. 2 Satz 3 SchulG NRW und § 6 Abs. 3 APO-S I belassen dem Fachlehrer einen entsprechend weiten schulprüfungsspezifischen Bewertungsspielraum bei der Frage, wie er die Leistungen eines Schülers in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ im konkreten Schulhalbjahr jeweils gewichtet.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank