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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 608/23

Datum:
08.08.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 608/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0808.19B608.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 L 692/23
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Mai 2023 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt der Antragsteller. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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