Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 208/23

Datum:
21.04.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 208/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0421.19B208.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 1 L 1029/22
Schlagworte:
Gymnasiale Oberstufe Einführungsphase Nachteilsausgleich Abbau Bildungs- und Erziehungsauftrag Kompetenzvermittlung
Normen:
SchulG NRW § 1 Abs. 1 Satz 1; SchulG NRW § 2 Abs. 4 Sätze 1 und 4, Abs. 5; APO-GOSt § 13 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1
Leitsätze:

Maßstab der Erforderlichkeit eines Nachteilsausgleichs in der gymnasialen Oberstufe nach § 13 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 APO-GOSt sind die objektiven Auswirkungen der diagnostizierten Behinderung oder Erkrankung, nicht hingegen das Ob und der Umfang eines in der Sekundarstufe I etwa bereits gewährten Nachteilsausgleichs.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank