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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 E 482/23

Datum:
27.10.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 E 482/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:1027.16E482.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 3792/22
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2023 wird als unzulässig verworfen.

Die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2023 wird von Amts wegen geändert und der Streitwert auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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