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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 B 511/23

Datum:
01.06.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 B 511/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0601.14B511.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 L 619/23
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig zu einer weiteren Wiederholungsprüfung des Fachs II „Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und Humanbiologie“ zuzulassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird ebenfalls auf 3.750,- Euro festgesetzt.

 
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