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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 492/23

Datum:
29.08.2023
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 492/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0829.12E492.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 499/23
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Klageverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Q. aus G. beigeordnet, soweit die Klage auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung gegen den Beklagten zu 2. gerichtet ist.

Im Übrigen (hinsichtlich des gegenüber der Beklagten zu 1. geltend gemachten Anspruchs) wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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